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Bücher

Aktive Filter: Reihen: Praxis und Theorie des Bau- und Immobilienrechts |

Gewährleistungsbürgschaften auf erstes Anfordern in AGB von Bauauftraggebern Buch

Döhler, Jens

152 Seiten, ISBN 978-3-93623-267-7, deu., Slide Bound, 2005

35,00 *)

*) inklusive MwSt. für Deutschland, zzgl. Versandkosten, Lieferzeiten

Gewährleistungsbürgschaften auf erstes Anfordern sind für Bauauftraggeber besonders attraktiv, da sie ohne Rechtsstreit verwertet werden können. Ihr Missbrauch ist allerdings mit erheblichen Gefahren für die Auftragnehmerseite verbunden. Deshalb drängt die Rechtsprechung diese Sicherungsform immer weiter zurück. Klauseln über Bürgschaften auf erstes Anfordern werden regelmäßig für unwirksam erklär...

Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind Buch

Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen

Kutz, Fabian

168 Seiten, ISBN 978-3-86965-257-3, deu., Taschenbuch, 2015

36,00 *)

*) inklusive MwSt. für Deutschland, zzgl. Versandkosten, Lieferzeiten

Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Pra...

Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind E-Book

Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen

Kutz, Fabian

168 Seiten, ISBN 978-3-86965-258-0, deu., E-Book, 2015

28,80 *)

*) Achtung: Der Umsatzsteuersatz variiert in den einzelnen EU-Ländern. Die für Sie zutreffende USt. wird Ihnen vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt.

Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Pra...