Die Feststellung der Erheblichkeit von Bioversiditätsschäden nach dem USchadG Buch
Grundlagendaten für die FFH-Lebensraumtypen
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Am 14. November 2007 trat das deutsche Umweltschadensgesetz in Kraft, mithilfe dessen vom Verursacher eine Restitution für bestimmte Schäden an der Umwelt verlangt werden kann, sofern diese „erheblich“ sind. Zur Feststellung der „Erheblichkeit“ wurde an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) mit Förderung durch die Bundesstiftung Umwelt DBU bereits früh ein Methodenvorschlag e...