Städtebauliche Verträge und Vergaberecht book
Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 24. Juni 2009
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Art. 12 der Seveso II-Richtlinie (96/82/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass zwischen gefährlichen Anlagen und Wohngebieten ein ausreichender Abstand gewahrt bleibt. In Deutschland wurde zur Umsetzung dieser Vorgabe § 50 S. 1 BImSchG, der bis dahin lediglich eine frühzeitige Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes bei der räumlichen Planung sicherstellen so...