Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind Buch
Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen
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Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Pra...