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Gerichtlich festgestellte unheilbare Rechtsverstöße ziehen die
Unwirksamkeit städtebaulicher Pläne nach sich. Es gibt jedoch eine Reihe zwar beachtlicher,
aber sowohl im planungs- als auch im gerichtlichen Kontrollverfahren heilbarer Verfahrens- und
Abwägungsmängel, welche die Planer und Juristen, die in der Praxis mit der städtebaulichen Planung
zu tun haben, kennen sollten, weil mit der Heilung die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit
ver- mieden werden kann. Der vorliegende Band ist anlässlich der unter der Schirmherrschaft des
BMUB am 13. September 2016 an der TU Kaiserslautern durchgeführten Tagung „Rechtsverstöße bei
städte- baulichen Planungen – Beachtlichkeit, Heilung und Nichtigkeit“ entstanden und enthält
die schriftlich ausgearbeiteten Fassungen der Vorträge. Gegenstand der Fachtagung war es, die
beachtlichen von den unbeachtlichen Fehlern abzugrenzen und die Heilungs- möglichkeiten
auszuleuchten. Behandelt wurden außerdem die Konsequenzen, die die Informationsfreiheitsgesetze der
Länder für die Kommunen haben.
Informationsfreiheitsgesetze, Landestransparenzgesetz, Städtebaurecht